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GEZ Reform 2013

GEZ-Reform ab 01.01.2013

[vc_row uxb_theme_class=“,col-small-padding,no-padding-top“][vc_column width=“1/1″][vc_column_text]Laut 15. Rundfunkstaatsvertrag soll ab dem 1.1.2013 der Rundfunkbetrag nicht mehr je Gerät, sondern pro Wohnung erhoben werden. Dabei spielt die Anzahl der Geräte dann keine Rolle mehr.

Wenn die GEZ den Inhaber einer Wohnung nicht ermitteln kann, muss der Verwalter oder der Eigentümer der Wohnung Auskunft geben. Dieser Auskunftsanspruch kann auch zwangsweise durchgeführt werden. Die Verbände befürchten, dass diese Auskunftsbeschaffung über die Verwalter die Regel wird.

Die Kosten bleiben voraussichtlich bis Ende 2014 unverändert bei ca. 18,– € pro Wohnung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Florian Weidner

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Hausverwalter und Immobilienmakler bei Weidner HVI

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