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Heiskörper

Änderung der Heizkostenverordnung ab 01.01.2014

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Messung der Wärmemenge für die Warmwasserbereitung mittels Zähler

[vc_column_text]Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge (Q) ist ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum in der Heizzentrale Zähler eingebaut werden müssen, mit denen genau der Anteil ermittelt werden kann, der notwendig ist um das Brauchwasser zu erwärmen.[/vc_column_text][vc_column_text]Die Heizkostenverordnung wurde dahingehend geändert, dass ab dem 01.01.2014 folgende Regelung gilt:[/vc_column_text]

Ist die zentrale Anlage zur Versorgung mit Wärme mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden, so sind die einheitlich entstandenen Kosten des Betriebs aufzuteilen.

Umsetzung

[vc_column_text]Für die Ermittlung der Messergebnisse müssen 2 Zähler montiert werden.

  • Ein Zähler der die Gesamtmenge Energie misst und
  • ein weiterer Zähler den die anteile Energie misst, die für die Warmwasserbereitung nötig ist.

[/vc_column_text][vc_column_text]Es macht daher Sinn, dass im Zuge der Installationen für die Trinkwasserverordnung auch die Voraussetzungen für den Einbau dieser geforderten Zähler geschaffen werden.[/vc_column_text][vc_column_text]

Foto: Franco Davis

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Florian Weidner

About Florian Weidner

Hausverwalter und Immobilienmakler bei Weidner HVI

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