Die Heizkostenverordnung wurde dahingehend geändert, dass ab dem 01.01.2014 folgende Regelung gilt: Ist die zentrale Anlage zur Versorgung mit Wärme mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden, so sind die einheitlich entstandenen Kosten des Betriebs aufzuteilen.
Laut 15. Rundfunkstaatsvertrag soll ab dem 1.1.2013 der Rundfunkbetrag nicht mehr je Gerät, sondern pro Wohnung erhoben werden. Dabei spielt die Anzahl der Geräte dann keine Rolle mehr.